Bürokratie im Fokus: FDP Zürich verleiht Gaht’s-no!-Priis 2025

Die FDP Kanton Zürich hat an ihrem Jahresschlussessen den diesjährigen Gaht’s-no!-Priis vergeben. Der Preis würdigt Personen, die sich gegen besonders absurde Bürokratie einsetzen. In diesem Jahr standen drei Fälle zur Auswahl – und alle drei zeigen eindrücklich, wie unnötige Regulierungen den Alltag der Menschen erschweren.

Gewinnerin des diesjährigen Gaht’s-no!-Priis ist Yvonne Cassol, Gemeindeschreiberin von Grüningen. Sie hat sich mit ihrem Einsatz gegen die kantonal verordnete Praxis, dass der Umzug in ein Alters- und Pflegeheim neu einen Wohnsitzwechsel begründet, klar gegen die Konkurrenz durchgesetzt.

Ein Entscheid mit weitreichenden Folgen

Der Hintergrund: Ein mehr als zehn Jahre alter Bundesgerichtsentscheid verpflichtet Menschen, die in ein Heim ziehen, sich dort mit Wohnsitz anzumelden. Der Kanton Zürich fordert die Gemeinden seit 2024 auf, diese Vorgabe strikt umzusetzen.

Mit dem Wohnsitzwechsel verschiebt sich auch die Steuerpflicht an den Heimstandort. Gleichzeitig muss die ursprüngliche Wohngemeinde weiterhin die Pflegekosten tragen – bis zu 70'000 Franken pro Person und Jahr. Bei Ehepaaren wird es noch absurder. Das Steuerdomizil beider Ehepartner richtet sich nach dem Ehemann. Zieht der Ehemann in ein Heim, geht das Steuerdomizil der Ehefrau ebenfalls an den neuen Standort über, unabhängig von ihrer tatsächlichen Wohnsituation. Selbst im Todesfall wird es kompliziert: Die Bestattung findet gemäss Wohnsitz statt – und wer seinen ursprünglichen Wohnort bevorzugt, muss mit zusätzlichen Gebühren und viel Bürokratie rechnen.

Cassol protestiert – und erhält breite Beachtung

Gemeindeschreiberin Yvonne Cassol kritisierte diese Regelung gemeinsam mit dem Gemeindepräsidenten in einem Schreiben an den Regierungsrat. In der NZZ sprach sie von einem «amtlich verordneten Zwang», der «bürokratisch und unmenschlich» sei. Eine einfache Lösung liege auf der Hand: Wie früher sollen Betroffene als Aufenthalter registriert bleiben können, ohne ihren angestammten Wohnsitz aufgeben zu müssen.

Baubewilligung für Treppenlifte

Neben Cassol standen zwei weitere bürokratische Auswüchse zur Wahl: Zürich ist – neben Genf – der einzige Kanton, der für den Einbau von Treppenliften eine Baubewilligung verlangt. Das Verfahren dauert oft mehrere Wochen oder Monate, obwohl Betroffene auf schnelle Hilfe angewiesen sind. Die NZZ berichtete Anfang Jahr über einen schwerkranken Mann, der seinen Lift erst nach fünf Monaten bewilligt bekam – zu diesem Zeitpunkt war er leider bereits verstorben.

Nominiert war mit Yves Dähler, Leiter Verkauf Schweiz und Geschäftsleitung der Rigert Treppenlifte und Garaventa Liftech AG. Aus eigener Erfahrung weiss er, dass Treppenlifte bereits umfassend reguliert und kontrolliert werden (e.g. Sicherheits- und Brandschutznormen). Die Baubewilligung schafft keinen Mehrwert, aber verursacht viele Sorgen.

Laubbläserverbot in der Stadt Zürich

Die Stadt Zürich hat im September 2025 ein weitreichendes Verbot für Laubbläser beschlossen: Benzinbetriebene Geräte sind vollständig verboten, auch die leiseren, elektrischen Modelle dürfen von Januar bis September nicht genutzt werden. Für die Stadt Zürich bedeutet dies einen drei- bis viermal höheren Personalaufwand, so rechnet z.B. das Hochbaudepartement Immobilien mit einem Mehraufwand von rund 970’000 Franken pro Jahr. Nominiert war Martina Zürcher, Gemeinderätin des Kreises 10, die sich gegen das Verbot einsetze.

Der Preis als Mahnung

Der Gaht’s-no!-Priis zeigt jedes Jahr aufs Neue, wie bürokratische Regeln am Alltag der Menschen vorbeigehen. Mit der diesjährigen Auszeichnung fordert die FDP Kanton Zürich erneut zu mehr Pragmatismus und gesundem Menschenverstand in der Verwaltung auf.


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