Mehr und schneller Bauen: FDP fordert Abschaffung der negativen Vorwirkung im Zürcher Planungs- und Baugesetz

Die FDP Kanton Zürich hat gemeinsam mit Vertretern der EVP und der SVP eine parlamentarische Initiative im Kantonsrat eingereicht, die eine Abschaffung der sogenannten «negativen Vorwirkung» im Zürcher Planungs- und Baugesetz (PBG) fordert. Diese einzigartige Regelung erschwert Bauvorhaben erheblich und führt zu Unsicherheiten und Verzögerungen. Der Vorstoss soll Bauherren und Gemeinden mehr Planungssicherheit bieten und den administrativen Aufwand reduzieren.

Der derzeitige § 234 des Zürcher Planungs- und Baugesetzes (PBG) sieht vor, dass die negative Voranwendung in Kraft tritt, sobald der Gemeindevorstand eine Änderung einer Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung) beantragt und bevor sie in Kraft tritt. Davon betroffen sind auch eingereichte Bauvorhaben, die noch nicht bewilligt worden sind. Striktere Bestimmungen des neuen Baurechtes gelten bereits, nicht jedoch mildernde.  

Astrid Furrer, FDP-Kantonsrätin und Erstunterzeichnerin der parlamentarischen Initiative, betont: «In keinem anderen Gesetz gibt es eine negative Vorwirkung. Sie verzögert viele Bauvorhaben und führt zu einem riesigen Aufwand. Es ist höchste Zeit, diesen Bremsklotz zu beseitigen.» Dass die bisherige Regelung der «negativen Vorwirkung» zu erheblichen Unsicherheiten und Einschränkungen für Bauherren und Gemeinden führt, bestätigt auch EVP-Parteipräsident und Zweitunterzeichner Donato Scognamiglio. «Diese Regelung ist nicht nur unpraktisch, sie schadet auch der Entwicklung unserer Gemeinden. Wir müssen Bauherren die Freiheit geben, ohne ständige Angst vor neuen Auflagen planen zu können.» 

Das Zürcher Planungs- und Baugesetz ist das einzige kantonale Gesetz, das eine solche negative Vorwirkung kennt. Diese Regelung wurde ursprünglich geschaffen, um zu verhindern, dass Bauherren kurz vor einer Revision der Nutzungsplanung noch schnell ein Gesuch einreichen und von den erleichternden Bedingungen der bestehenden Bauordnung profitieren. «In anderen Bereichen gibt es keine solche Vorwirkung – warum sollte sie also gerade im Baurecht notwendig sein?», sagt Domenik Ledergerber, SVP-Parteipräsident und fügt hinzu: «Es ist nicht nachvollziehbar, warum im Baurecht besondere Hürden bestehen sollten. Die SVP steht hinter der parlamentarischen Initiative, um den Bauprozess zu entschlacken und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern.» 

Die von FDP-, EVP- und SVP-Vertretern im Kantonsrat eingereichte parlamentarische Initiative schlägt eine Anpassung des § 234 vor, sodass ein Grundstück baureif ist, wenn es erschlossen ist, ohne zusätzliche Einschränkungen durch zukünftige planerische Entscheidungen. Neu eingeführt wird § 234a, der klarstellt, dass Änderungen erst dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie rechtskräftig sind. 

Klarheit und Praxisnähe gefordert 

In der Stadt Zürich sorgte die negative Vorwirkung immer wieder für Diskussionen. Viele Bauherren sahen sich plötzlich mit restriktiveren Bestimmungen konfrontiert. Filippo Leutenegger, Parteipräsident der FDP Kanton Zürich, fordert deshalb: «Wir brauchen klare und praxisnahe Lösungen, die Bauherren und Gemeinden Planungssicherheit geben. Die vorgeschlagenen Änderungen werden das Bauen einfacher und transparenter gestalten.» Die FDP Kanton Zürich setzt sich dafür ein, diese bürokratischen Hürden abzubauen und somit den Bauprozess zu erleichtern. Aus diesem Grund plant die FDP in diesen Tagen eine Initiative mit dem Arbeitstitel «Bauen vereinfachen – für mehr Wohnraum». Deren Lancierung wurde jüngst am Parteitag der FDP angekündigt.   

Kontakt: 

  • Astrid Furrer, Kantonsrätin FDP, 079 455 00 33 

  • Donato Scognamiglio, Parteipräsident und Kantonsrat EVP, 078 764 87 17 

  • Domenik Ledergerber, Parteipräsident und Kantonsrat SVP, 079 295 90 22 

  • Filippo Leutenegger, Parteipräsident FDP, 079 447 99 07